Rehasport

Was ist Rehabilitationssport?
Rehasport ist ein Bewegungsangebot, das sich per Definition des SGB IX an Menschen mit Behinderung, an Menschen mit drohender Behinderung sowie an chronisch Kranke richtet. Diese Definition ist geprägt durch den Ursprung des Rehasports im Versehrtensport der Nachkriegszeit.

Rehasport ist nach Genehmigung der Verordnung durch die zuständige Krankenkasse für den Patienten komplett kostenfrei.

Privat Versicherte nehmen bitte, bevor sie sich eine Verordnung holen, Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und klären die jeweiligen Bedingungen für die Bezuschussung von Rehasport.

Zielgruppen
Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen mit Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat, sowie Personen mit chronischen Beschwerden und stellt ein adäquates Mittel zur Schmerzlinderung und Steigerung des Wohlbefindens dar. Letztendlich soll Rehasport Betroffenen helfen, sich wieder in das Alltags- und Berufsleben zu integrieren.

Ziele
Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotentiale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z. B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten.

Wie erlange ich Zugang zu einer Rehasportgruppe
Für die Teilnahme an einer Rehasportgruppe braucht der Patient eine ärztliche Verordnung (Formular 56), dieses stellt der behandelnde Arzt – Hausarzt, Orthopäde, Neuorloge etc.- aus. Dieses Formular muss bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht und die Kostenübernahme muss bestätigt werden.

Mit dem genehmigten Formular meldet sich der Patient bei uns zu einem Beratungsgespräch.

Eine Rehasportgruppe ist ein durchgängiges Angebot, dessen Dauer von der Terminierung und Länge der ausgestellten Verordnung bestimmt wird. Der Patient erhält beim Beratungsgespräch seinen Platz in einer passenden Rehagruppe und seinen ersten Termin zum Start; von diesem Zeitpunkt an zählen die verordneten Einheiten.

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